Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 99, AD Süd-West, A 96, Abschnitt 240, km 2,894, Ri. Lindau die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 102 km/h bei erlaubten 80 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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