Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten, Block 223, linke Spur, MQ7 um 12 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Messgerät Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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