Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Heckenstallertunnel, Ri. Osten, Block 233, Spur MQ7 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Messung mit
Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto ergab 62 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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