Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 21.02.2016 in München, Richard-Strauss-Tunnel nördlich, Block 84, Linke Spur, Schreberweg innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 330 89 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular: Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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