Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, Luise-Kiesselbach-Tunnel, Ri. Osten, Ri. Salzburg, Block 334, MQ4, Ri. östlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 40 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 wurden 68 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Abhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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