Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Münchhausen, OT Simtshausen, auf der B 252, An der Marburger Str. 54, FR Frankenberg um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 10,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Sensormessung und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Gemeinde Münchhausen übersandte Verwarnung / Anhörung

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