Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, Hülshoffstr. ca. 100 m vor LZA, FR B 54 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 350 wurden 50 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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