Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, Westfalenstraße 490, FR auswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 96 km/h mit Lasermessverfahren Riegl. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Vordruck Anhörung
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