Bei einer Geschwindigkeit von 91 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Nabburg, A 93, Holledau, Ab.700, km 2,100 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkewhrsordnungswidrigkeit

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