Bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h der erforderliche Abstand von 53,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Nabburg, A 93, Holledau, Ab.700, km 2,100 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,50 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS4.5, mit Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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