Bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h der erforderliche Abstand von 64,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Nabburg, A 93, Holledau, Ab.700, km 2,100 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VK4.5 mit Video, Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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