Bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h der erforderliche Abstand von 56,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Nabburg, A 93, Richtung Hochfranken, Abschnitt 700, km 2,100 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 mit Video, Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.