Bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h wurde der erforderliche Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der A 7, Ri. Füssen, im Abschnitt 740, bei km 4.500 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Video, Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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