Bei einer Geschwindigkeit von 101 km/h der erforderliche Abstand von 50,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der A 7, Ri. Füssen, im Abschnitt 740, bei km 4.500 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,50 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrs-Kontroll-System VKS4.5 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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