Bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h wurde der erforderliche Abstand von 73,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu-Ulm, auf der A 7, Ri. Senden, im Abschnitt 120, bei km 2.300 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Video, Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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