Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neu-Ulm, B 10, Abschnitt 120, km 1.200, Ri. Ulm die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan Speed in Enforcement Trailer durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 92 km/h bei erlaubten 70 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Verkehrspolizeiinspetion Neu-Ulm übersandte Vordruck Anhörung

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