Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Neuenburg, BAB 5, km 790,350, Basel- Karlsruhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 1152 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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