Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neufra, OD B 32, Hohenzollernstraße, Höhe Haus 77 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 71 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sigmaringen übersandte Zeugenfragebogen

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