Bei einer Geschwindigkeit von 109 km/h wurde der erforderliche Abstand von 54,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neukirchen-Vluyn, auf der A 57, in Höhe km 49,730, RF Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt und wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Wesel übersandte Formular Anhörung

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