Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuss, A 57, km 87,982, FR KR die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 128 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandte Zeugenfragebogen
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