Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 127 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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