Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Niederaula, BAB 7, km 525.990, Fulda-Kassel um 19 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 19 km/h. Beweismittel: Lasermessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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