Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Niefern-Öschelbronn, BAB 8, km 239,550, Stuttgart – Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed FM1 wurden 86 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung.

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