Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nörten-Hardenberg, Gem. Nörten, auf der B 3, i.H. Abs. 272, Station 157, FR Northeim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät stat. Anlage ESO ES3.0 wurden 91 km/h dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordheim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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