Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Nonnweiler, A 1, AD Nonnweiler, Überleitung zur A 1, Rtg. Trier. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 mit Foto 104 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige