Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, auf der Südwesttangente, Ri. Feucht, Höhe Ausfahrt Nürnberg-Gerbersdorf die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto ergab 127 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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