Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberhausen, Konrad-Adenauer-Allee, B 233, FR Süd, 76,2 m vor Ausfahrt OB-Grafenbusch die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Lasermessung mit Messgerät Vitronic mit Frontfoto ergab 86 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Oberhausen übersandte Formular Anhörung

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