Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 89611, Obermarchtal, auf der B 311, Obermarchtal Ortseingang aus Richtung Riedlingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScanSpeed wurden 81 km/h mit Beweisfoto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Alb-Donau-Kreis
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