Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Öhringen, BAB 6, km 661,400, Mannheim-Nürnberg um 24 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 144 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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