Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 23.12.2015 wurde in Oerlinghausen, Helpup, B 66, zwischen km-Stein 0,6 und 0,4, aus Richtung Bielefeld festgestellt. Beweismittel: Speedo-Phot digital Frontkamera
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kreis Lippe wegen Handyverstoß übersandt.
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