Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons am 23.12.2015 wurde in Oerlinghausen, Helpup, B 66, zwischen km-Stein 0,6 und 0,4, aus Richtung Bielefeld  festgestellt. Beweismittel: Speedo-Phot digital Frontkamera

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat

Schreiben wurde durch Bußgeldstelle Kreis Lippe wegen Handyverstoß übersandt.

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