Bei einer Geschwindigkeit von 98 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Offenberg, auf der Bundesautobahn A 9, Richtung Passau, im Abschnitt 1240, Höhe km 6,530 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video und Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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