Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Orsingen-Nenzingen, auf der BAB 98, km 128.820, Stockach – Singen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 72 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Messung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab 172 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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