Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ortkrug, L 072, Abs. 14, km 1,444,in Ri. Schwerin mit 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von übersandt.
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