Bei einer Geschwindigkeit von 97 km/h wurde der erforderliche Abstand von 48,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Osnabrück, auf der BAB 30, bei km 74,024, Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit
VIDIT-Verkehrskontrollsystem festgestellt. Bußgeld: 75,00 €

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Osnabrück erließ Bußgeldbescheid

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”