Bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h wurde der erforderliche Abstand von 53,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Osnabrück, BAB 30, RF Hannover km 74,024 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem, Frontfoto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs. 2a StVG,§ 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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