Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osterburg, Altmark, Hansestadt, 39606, Hansestadt Osterburg begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Foto 72 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen

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