Bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Oyten, A 1, km 90.265, RF Bremen / Münster  nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”