Bei einer Geschwindigkeit von 147 km/h wurde der erforderliche Abstand von 73,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Oyten, A 1, km 90.265, RF Bremen / Münster nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung  festgestellt

Verletzte Vorschriften:  4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Vordruck Zeugenvernehmung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”