Bei einer Geschwindigkeit von 147 km/h wurde der erforderliche Abstand von 73,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Oyten, A 1, km 90.265, RF Bremen / Münster nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt
Verletzte Vorschriften: 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Vordruck Zeugenvernehmung
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