Bei einer Geschwindigkeit von 154 km/h wurde der erforderliche Abstand von 77,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Oyten, auf der A 1, bei km 90,265, RF Bremen / Münster nicht eingehalten. Der Abstand betrug 33,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung mit Bild, Zeugenaussage, festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Formblatt Zeugenvernehmung
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