Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 63,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 45,50 m in Oyten, auf der A 1, km 90,265, RF Bremen / Münster wurde zur Ordnungswidrigkeitenanzeige gebracht. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS – Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Anhörung
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