Bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h wurde der erforderliche Abstand von 58,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Oyten, auf der A 1, km 90,266, RF Bremen / Münster nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch VKS-Messung festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige

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