In Passau, auf der A 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 1380, bei km 1,990 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto 142 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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