In Pegnitz, A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 400, km 11.600 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan mit Foto ergab 124 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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