Bei einer Geschwindigkeit von 142 km/h wurde der erforderliche Abstand von 71,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Penzing, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 780, bei km 3,499 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3, mit Video, Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”