Der Abstandsverstoß erfolgte in Penzing, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 780, bei km 3,499. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 126 km/h der erforderliche Abstand von 63,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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