Bei einer Geschwindigkeit von 142 km/h wurde der erforderliche Abstand von 71,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Penzing, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 780, bei km 3,499 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 mit Video und Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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