Bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Penzing, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 780, bei km 3,499 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3, mit Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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