Bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h der erforderliche Abstand von 22,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Penzing, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 780, bei km 3,499 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungwidrigkeit

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