Bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h der erforderliche Abstand von 65,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Pirk, A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 600,km 3.458 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrs-Kontroll-System VKS 4.5 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 12.6.3 BKat, §4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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