Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Plaidt, BAB 61, km 217,700,Gem. Plaidt, FR Köln nicht eingehalten. Geschwindigkeit 73 km/h, Abstand 18 m. Der Abstandsverstoß wurde durch Abstandsmessung mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle :Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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